Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
Dieses Werk ist kein Gegenstand des Urheberrechts gemäß dem Gesetz von Georgien Nr. 2388-Is vom 9. September 1999 über Urheberrecht und verwandte Rechte
Artikel 5. Gegenstand des Urheberrechts
Das Urheberrecht gilt nicht für Ideen, Methoden, Verfahren, Systeme, Mittel, Konzepte, Grundsätze, Entdeckungen und Tatsachen, auch wenn sie in einem Werk ausgedrückt, beschrieben, erläutert, illustriert oder verkörpert werden
Artikel 8.Werke, für die das Urheberrecht nicht gilt
Das Urheberrecht gilt nicht für die folgenden Werke:
a) offizielle Dokumente (Gesetze, Gerichtsentscheidungen, andere Texte mit administrativem und normativem Charakter) sowie deren offizielle Übersetzungen;
b) offizielle Symbole des Staates (Flagge, Emblem, Hymne, Auszeichnung, Geldsymbole, andere offizielle Zeichen und Symbole des Staates);
c) Informationen über Ereignisse und Fakten.
Bei der Nutzung der unter Buchstabe "b" dieses Artikels genannten Werke unter dem Namen einer anderen Person kann das Recht auf den Namen des Urhebers geschützt werden.
Kommentar – Laut zwischenstaatlichen und internationalen Verträgen ist Georgien der Rechtsnachfolger der Georgische Sozialistische Sowjetrepublik; daher gilt dieses Lizenzkennzeichen auch für offizielle Symbole und offizielle Dokumente der Georgischen SSR.
Warnung – Dieses Lizenz-Tag kann nicht auf vorgeschlagene offizielle Symbole und Entwürfe von offiziellen Dokumenten angewendet werden, die urheberrechtlich geschützt werden können.
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